Volker Zahn - Gesetzliche Betreuungen

Eine rechtliche Betreuung dient der Unterstützung von behinderten und kranken Menschen, die (teilweise) ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dabei orientiert sich die Betreuung am Wunsch und Wohl der betreuten Person, Interessen Dritter spielen keine Rolle. Im Regelfall bleibt der betreute Mensch voll geschäftsfähig, der Betreuer dient zur Unterstützung dort wo es notwendig ist. Die Aufgabe des gesetzlichen Betreuers ist die rechtliche Vertretung, psychosoziale Betreuungen können nicht geleistet, aber durch den Betreuer organisiert werden.

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